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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Bildung,
Entwicklung und Forschung (IBEF)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge und Maßnahmen (im Folgenden als Kurse oder Veranstaltungen bezeichnet), die vom IBEF durchgeführt werden, ausgenommen des firmeninternen Trainings sowie derjenigen Veranstaltungen, die vom AMS oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.

2. Anmeldung

Jede Anmeldung ist nach der Anmeldebestätigung durch das IBEF verbindlich.
Sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich vorzunehmen.
Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der persönlichen Daten, sowie der Bildungsveranstaltung ersucht.
Anmeldungen sind für den Fall, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem/Ihrer gesetzlichen VertreterIn unterfertigt, vorzunehmen.
Die Anmeldung wird vom IBEF bestätigt.
Eine schriftliche Anmeldebestätigung ist für den Fall, dass Sie dem IBEF die Änderung Ihrer Adresse nicht schriftlich mitgeteilt haben auch dann zugegangen, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt wird.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.

4. Gebühren und sonstige Kosten

Die Kursgebühr können Sie dem jeweils gültigen Bildungsprogramm oder sonstigen, für die betreffende Veranstaltung herausgegebenen Unterlagen entnehmen oder direkt im IBEF-Büro erfragen.
Die Kostenübernahmebestätigung des jeweiligen Fördergebers ist mindestens 2 Wochen vor dem Kursbeginn verpflichtend vorzuweisen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Für alle Kurse, die kürzer als 4 Wochen dauern, ist die Kursgebühr mit dem letzten Kurstag fällig.
Für alle Kurse, die zwischen 4 und 8 Wochen dauern, ist 1⁄3 der Kursgebühr am ersten Kurstag, 1⁄3 zu Mitte des Kurses und 1⁄3 am letzten Kurstag fällig, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Für alle Kurse, die länger als 8 Wochen dauern, ist die erste Kursgebührrate am ersten Kurstag, die letzte am letzten Kurstag fällig.
Weitere monatliche Raten werden durch die Anzahl der Kursmonate ermittelt und sind am jeweiligen Monatsletzten zu entrichten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Das IBEF verrechnet ausschließlich Bruttopreise.
Gebühren für Prüfungen bzw. sonstige Gebühren werden im Voraus bekanntgegeben und gegebenenfalls neben der Kursgebühr verrechnet.
Bei Zahlungsverzug verrechnet das IBEF eine Bearbeitungsgebühr.

5. Bestätigungen

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hiefür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75% oder 100%) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist.
Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Darüber hinaus können bestimmte Lehrgänge mit einem Diplom⁄Zeugnis abgeschlossen werden, sofern obige Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zeugnisses und eine positiv beurteilte Diplom-/Abschlussarbeit vorliegen.

6. Rücktritt und Stornogebühren

Bei der Buchung eines Kurses oder einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax, E-Mail oder online, steht Ihnen im Fall eines Verbrauchergeschäfts im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern der Kurs oder die Veranstaltung nicht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt.
Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechts werden keine Stornogebühren berechnet.
Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die, für die Kursanmeldung vorgesehene, Anschrift innerhalb der Frist per Post nachweislich abgesendet oder an dieser Anschrift persönlich abgegeben wird.
Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Rücktritt eine Stornogebühr zu bezahlen, die im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 50% der vereinbarten Kursgebühr und bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns 100% der vereinbarten Kursgebühr beträgt.
Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn sind jedenfalls keine Stornogebühren zu bezahlen.
Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche, per Post abgesendete Rücktrittserklärung bei der für die Kursanmeldung vorgesehenen Anschrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird.
Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.
Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerInnen auch teilnehmerInnenbezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen.
Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt.
Beim Rücktritt von Veranstaltungen, welche sich über mehr als ein Semester erstrecken, ist die Stornogebühr jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre.
Die Stornogebühr entfällt, wenn vom⁄von der TeilnehmerIn ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt wird, der/die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr bezahlt.

7. Rücktritt durch das IBEF

Das IBEF ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird, der/die für den Kurs vorgesehene TrainerIn nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann.
In diesem Fall wird die Kursgebühr bzw. der Gutschein refundiert.

8. Änderungen durch das IBEF

Das IBEF behält sich das Recht vor, Änderungen im inhaltlichen Bereich des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers oder der Notwendigkeit den Kursort zu wechseln, erforderlich sind.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen das IBEF, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

10. Kompensationsverbot

Gegen den Anspruch vom IBEF auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen.
Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit des IBEF sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers/der Verbraucherin stehen, gerichtlich festgestellt oder vom IBEF anerkannt worden sind.

11. Datenschutz

Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet, und vertraulich behandelt.
Sie dienen ausschließlich internen Zwecken, außer wenn für den/die KundInnen eine Weiterleitung im jeweils nötigen Umfang (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten) erforderlich ist.

12. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.